MAIA Infopool
Kuratierte Wissensbasis: Musterschreiben, Argumentationsbausteine, Fristformulierungen, Vergleichsvorschläge, Antwortmuster — 20 Textblöcke aus Vereinsvorlagen.AlleBelegeinsicht (0)Betriebskosten (0)Fristsetzung (0)Heizkosten/HKVO (0)Kaution (0)Kündigung/Eigenbedarf (0)Mietpreisbremse (0)Mitgliedsnachricht (20)Schimmel/Mängel (0)Sonstiges (0)
Text 1
MitgliedsnachrichtMietminderung
Text 3
MitgliedsnachrichtBaulicher Mangel
Text 33
MitgliedsnachrichtMietminderungBaulicher MangelKautionsrückforderung
Text 43
MitgliedsnachrichtText 48
MitgliedsnachrichtText 53
MitgliedsnachrichtText 60
MitgliedsnachrichtText 70
MitgliedsnachrichtMietminderungBaulicher Mangel
Text 76
MitgliedsnachrichtText 83
MitgliedsnachrichtText 87
MitgliedsnachrichtBlock 9
MitgliedsnachrichtKautionsrückforderung
Block 10
MitgliedsnachrichtBaulicher Mangel
Block 24
MitgliedsnachrichtBlock 31
MitgliedsnachrichtBlock 34
MitgliedsnachrichtBlock 38
MitgliedsnachrichtBlock 42
MitgliedsnachrichtBlock 53
MitgliedsnachrichtMietminderung
Block 54
MitgliedsnachrichtUmlageschlüssel fraglichBaulicher Mangel
Block 54
20240829_VorlageTextblöcke_2.docx · höflich-bestimmt · Mitglied informierenSehr geehrte Frau x,
in obiger Angelegenheit haben wir leider auf unser Schreiben vom 01.02.2023 von Ihnen keine Rückmeldung erhalten. Lediglich von Haus & Grund Heidelberg haben wir ein mehr oder weniger inhaltsleeres Schreiben bekommen. Wir wollen dies nicht weiter vertiefen.
Zwischenzeitlich haben sich unsere Mitglieder mit Schreiben vom 06.11.2023 nochmals bei Ihnen über die Beeinträchtigungen beschwert. Unsere Mitglieder haben auch ein Lärmprotokoll angefertigt, das wir zu Ihrer Kenntnisnahme beifügen. Daraus ist ersichtlich, dass die Störungen sehr häufig und oft bis nach Mitternacht andauern, was in der Sache nicht akzeptabel ist. Zumindest ab 22.00 Uhr muss die Nachtruhe eingehalten werden. Hierfür sind Sie als Vermieterin zuständig. Sie sind dafür zuständig, dass die Mietsache vertragsgemäß genutzt wird. Das beinhaltet auch, dass ab 22.00 Uhr die Möglichkeit besteht zu schlafen oder in Ruhe fernzusehen oder ähnliches. Dies ist aktuell in der Wohnung unserer Mitglieder nicht möglich.
In rechtlicher Hinsicht haben Sie durchaus die Möglichkeit, gegen die störenden Mietparteien vorzugehen. Insbesondere könnten Sie anhand der beigefügten Aufstellung über die Lärmstörungen eine Abmahnung aussprechen. Wenn diese nicht fruchtet, wären Sie im Wiederholungsfalle auch berechtigt, das Mietverhältnis zu kündigen. Auch die häufigen Besuche von einer Vielzahl von Personen nach 22.00 Uhr wären zu unterbinden. Grundsätzlich bestehen natürlich keine Bedenken dagegen, wenn einzelne Mieter oder Untermieter Besuch empfangen. Dies muss sich jedoch in einem Rahmen halten, der in einem Mehrfamilienhaus erträglich ist. Dies ist seit langem nicht mehr der Fall.
Wir fordern Sie daher dringlich auf, hier gegenüber den Mietern tätig zu werden. Wir weisen darauf hin, dass die nächtlichen Ruhestörungen einen Mietmangel darstellen, so dass unsere Mitglieder auch berechtigt sind, die Miete empfindlich zu kürzen. Bereits jetzt erklären wir namens und im Auftrag unserer Mitglieder einen Vorbehalt der Rückforderung. Dies bedeutet, dass für den Fall, dass die Mängel nicht abgestellt werden, auch nachträglich ein Mietabzug vorgenommen werden kann. Unseren Mitgliedern ist allerdings ausdrücklich nicht daran gelegen, die Miete zu kürzen. Es geht einzig und allein darum, dass die Mietsache vertragsgemäß genutzt werden kann.
Ihrer Stellungnahme und Mitteilung, wie Sie hier weiterverfahren wollen, sehen wir zeitnah entgegen.
Wir hoffen, dass Weiterungen vermieden werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Mieterverein Heidelberg
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