MAIA Infopool
Kuratierte Wissensbasis: Musterschreiben, Argumentationsbausteine, Fristformulierungen, Vergleichsvorschläge, Antwortmuster — 5 Textblöcke aus Vereinsvorlagen.AlleBelegeinsicht (0)Betriebskosten (0)Fristsetzung (0)Heizkosten/HKVO (0)Kaution (0)Kündigung/Eigenbedarf (5)Mietpreisbremse (0)Mitgliedsnachricht (0)Schimmel/Mängel (0)Sonstiges (0)
Text 37
Kündigung/EigenbedarfText 65
Kündigung/EigenbedarfUmlageschlüssel fraglich
Block 17
Kündigung/EigenbedarfBlock 27
Kündigung/EigenbedarfBlock 39
Kündigung/EigenbedarfBlock 39
20240829_VorlageTextblöcke_2.docx · höflich-bestimmt · Mitglied informierenSehr geehrte Frau x, sehr geehrter Herr y,
erneut und hiermit unter Vorlage des Originals einer auf uns ausgestellten Vollmacht zeigen wir die Vertretung unseres Mitglieds, Frau z, Adresse x, 69123 Heidelberg an.
Uns liegt das Schreiben Ihrer Vertretung Haus & Grund Heidelberg vom 14.07.2023 vor, mit dem das Mietverhältnis mit Wirkung zum 30.04.2024 wegen Eigenbedarfs ordentlich gekündigt wird.
Ohne hiermit Aussage über die Rechtmäßigkeit oder Unrechtmäßigkeit dieser Kündigung zu machen, ist zum aktuellen Zeitpunkt festzuhalten, dass Frau Duve seit Erhalt der Kündigung nach angemessenem Ersatzwohnraum suchte und bislang solchen nicht finden konnte. Dies liegt zum einen selbstverständlich an der regionalen Wohnungsmarktsituation, vor allem aber auch an den individuellen Härtegründen der Eheleute Duve. Aus diesem Grunde besteht Veranlassung, hiermit ausdrücklich namens und in Vollmacht Frau Duves wegen Härtegründen der Beendigung des Mietverhältnisses zu widersprechen.
Folgende Härtegründe sind zu berücksichtigen:
Die krankheitsbedingten Situationen von Frau Duve als auch deren Ehemanns Herrn Johannes Duve. Frau Duve leidet an einer progredienten rheumatischen Arthritis. Dies führt dazu, dass Frau Duve zeitweise extreme Schwierigkeiten hat im Bewegungsablauf. Dies führt dazu, dass sie auf jeden Fall auf die Anmietung einer Wohnung entweder im Erdgeschoss oder in einem Obergeschoss mit Aufzug angewiesen ist. Genauso ist dies bei Herrn Duve. Wie Ihnen bekannt ist, ist Herr Duve auf die Nutzung eines Rollstuhls angewiesen. Herr Duve ist querschnittsgelähmt, leidet an Paraplegie mit Pflegebedürftigkeitsgrad 3. Es wäre bei einer Ersatzwohnung daher auch notwendig, dass Möglichkeit besteht, den Rollstuhl für die Nutzung außerhalb des Hauses und sein sogenanntes Handbike (besonderes Fahrrad für Rollstuhlfahrer) platzieren zu können.
Hinzukommt, dass die Eheleute Duve seit inzwischen 20 Jahren im Objekt wohnen und daher ihr gesamtes soziales Umfeld in Wieblingen besteht. Sie sind beide auf Grund insbesondere auch der vorbezeichneten Situation auf die umfangreiche nachbarschaftliche Hilfe im gewachsenen sozialen Umfeld angewiesen. Hinzukommt die fußläufige Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes für Herrn Duve. Herr Duve arbeitet an der Waldorfschule in Wieblingen. Diese ist ca. 2 km vom aktuellen Mietobjekt entfernt und für Herrn Duve daher über das Handbike in aller Regel bestens erreichbar. Die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist nur sehr eingeschränkt möglich aufgrund seiner körperlichen Situation. Es ist für Herrn Duve aufgrund der krankheitsbedingten Situation auch dringend erforderlich, regelmäßig körperlicher Bewegung ausgesetzt zu sein, so dass es indiziert ist, solche Alltagswege wie auch zur Arbeit über das Handbike zu nehmen.
Hinzukommen die eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten der Eheleute Duve. Herr Duve arbeitet aufgrund seiner krankheitsbedingten Situation nur zu 35 % in Teilzeit. Dementsprechend ist sein Einkommen gering. Frau Duve ist aufgrund ihrer körperlichen Situation krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage zu arbeiten und bezieht eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Den Eheleuten Duve steht monatlich ein Nettoeinkommen von ca. 2.200,00 € zur Verfügung. Daher kommen auf dem Wohnungsmarkt nur eingeschränkt Wohnungen in Betracht zur Anmietung.
Die Eheleute Duve haben sich bislang sehr intensiv um Ersatzwohnraum bemüht und konnten trotz umfassender Suche bislang keine geeignete Ersatzwohnung finden.
Weiterhin sind unsere Mitglieder auf Wohnungssuche, so dass abzuwarten ist, ob bis 30.04.2024 eine Wohnung gefunden ist oder eine Übergangslösung gefunden werden könnte. Sie werden über die weitere Entwicklung unterrichtet.
Mit freundlichen Grüßen
Mieterverein Heidelberg
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