MAIA Infopool
Kuratierte Wissensbasis: Musterschreiben, Argumentationsbausteine, Fristformulierungen, Vergleichsvorschläge, Antwortmuster — 20 Textblöcke aus Vereinsvorlagen.AlleBelegeinsicht (0)Betriebskosten (0)Fristsetzung (0)Heizkosten/HKVO (0)Kaution (0)Kündigung/Eigenbedarf (0)Mietpreisbremse (0)Mitgliedsnachricht (20)Schimmel/Mängel (0)Sonstiges (0)
Text 1
MitgliedsnachrichtMietminderung
Text 3
MitgliedsnachrichtBaulicher Mangel
Text 33
MitgliedsnachrichtMietminderungBaulicher MangelKautionsrückforderung
Text 43
MitgliedsnachrichtText 48
MitgliedsnachrichtText 53
MitgliedsnachrichtText 60
MitgliedsnachrichtText 70
MitgliedsnachrichtMietminderungBaulicher Mangel
Text 76
MitgliedsnachrichtText 83
MitgliedsnachrichtText 87
MitgliedsnachrichtBlock 9
MitgliedsnachrichtKautionsrückforderung
Block 10
MitgliedsnachrichtBaulicher Mangel
Block 24
MitgliedsnachrichtBlock 31
MitgliedsnachrichtBlock 34
MitgliedsnachrichtBlock 38
MitgliedsnachrichtBlock 42
MitgliedsnachrichtBlock 53
MitgliedsnachrichtMietminderung
Block 54
MitgliedsnachrichtUmlageschlüssel fraglichBaulicher Mangel
Block 38
20240829_VorlageTextblöcke_2.docx · höflich-bestimmt · Mitglied informierenSehr geehrter Herr Kollege x,
in obiger Angelegenheit nehmen wir Bezug auf Ihr Schreiben vom 13.12.2023.
Die dortigen Ausführungen entsprechen nicht der seit dem 01.01.2014 geänderten Heizkostenverordnung. Diese schreibt vor, dass an der Heizungsanlage eine Vorwegerfassung des Warmwasserverbrauchs durch einen gesonderten Wärmemengenzähler zu erfolgen hat. Die Verletzung dieser Vorschrift führt zu einem Kürzungsrecht. Der Bundesgerichtshof hat inzwischen entschieden, dass das Kürzungsrecht um 15% von den gesamten Heiz- und Warmwasserkosten besteht. Demzufolge wurde der Kürzungsbetrag von uns zutreffend errechnet. Eine Nachforderung besteht nicht. Im Gegenteil haben unsere Mitglieder ein Guthaben zu beanspruchen.
Unseren Mitgliedern ist allerdings nicht an einer Verschärfung des Mietverhältnisses gelegen.
Unsere Mitglieder schlagen daher vor, dass Ihre Mandanten auf ihre Nachforderung, unsere Mitglieder auf das errechnete Guthaben verzichten und damit die Angelegenheit bezüglich der Abrechnung für 2021/2022 erledigt ist.
Ihrer Stellungnahme zu unseren Händen sehen wir entgegen.
Abschließend verwahren sich unsere Mitglieder gegen die Behauptung, sie hätten sich geweigert, die Ablesung vornehmen zu lassen. Unsere Mitglieder waren zuhause. Es wäre ohne weiteres möglich gewesen, die Zähler abzulesen. Unseren Mitgliedern war jedoch mitgeteilt worden, dass ein Betreten der Wohnung nicht erforderlich sei, worüber diese bereits verwundert waren, da sich in der Wohnung Zähler befinden.
Wir wollen dies an dieser Stelle nicht weiter vertiefen und sehen Ihrer Stellungnahme insgesamt entgegen.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Mieterverein Heidelberg
24