MAIA Infopool
Kuratierte Wissensbasis: Musterschreiben, Argumentationsbausteine, Fristformulierungen, Vergleichsvorschläge, Antwortmuster — 16 Textblöcke aus Vereinsvorlagen.AlleBelegeinsicht (0)Betriebskosten (0)Fristsetzung (0)Heizkosten/HKVO (0)Kaution (0)Kündigung/Eigenbedarf (0)Mietpreisbremse (0)Mitgliedsnachricht (0)Schimmel/Mängel (16)Sonstiges (0)
Text 11
Schimmel/MängelMietminderungBaulicher Mangel
Text 17
Schimmel/MängelMietminderung
Text 24
Schimmel/MängelMietminderung
Text 25
Schimmel/MängelMietminderungBaulicher Mangel
Text 38
Schimmel/MängelMietminderungBaulicher Mangel
Text 45
Schimmel/MängelMietminderungBaulicher Mangel
Text 54
Schimmel/MängelMietminderung
Text 55
Schimmel/MängelMietminderung
Text 64
Schimmel/MängelMietminderung
Text 73
Schimmel/MängelMietminderungBaulicher Mangel
Text 74
Schimmel/MängelMietminderung
Text 77
Schimmel/MängelBaulicher Mangel
Block 13
Schimmel/MängelMietminderungBaulicher Mangel
Block 23
Schimmel/MängelBlock 32
Schimmel/MängelBaulicher Mangel
Block 40
Schimmel/MängelBlock 32
20240829_VorlageTextblöcke_2.docx · höflich-bestimmt · Frist setzenSehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Frau x,
Ihre Anfrage vom 18.12.2023 wurde mir zur Beantwortung vorgelegt. Aus den Unterlagen geht leider nicht eindeutig hervor, ob Frau y für den Schaden verantwortlich war. Die Rechnung der Firma Stolz verweist lediglich darauf, dass die Abwasserleitung durchgefräst und die Verstopfung beseitigt wurde und dass ein defektes Spüleventil demontiert und erneuert wurde.
Frau y wäre nur verpflichtet, die Rechnung zu bezahlen, wenn sie für die Verstopfung des Abflusses an der Küchenspüle verantwortlich gewesen ist.
An der Spüle soll ein Ventil defekt gewesen sein. Wenn wegen des Defekts am Siebkorbventil größere Speisereste in die Abwasserleitung gelangt sind und hierdurch die Abwasserleitung verstopft wurde, wäre Frau y dafür verantwortlich, wenn sie den Defekt am Siebkopfventil hätte sehen können und den Schaden nicht gemeldet hat. Nach dem Gesetz sind Mieter nämlich verpflichtet, Schäden an der Mietsache zu melden. Andernfalls haften sie für Folgeschäden. Sollte also wegen einer unterbliebenen Mangelanzeige die Abwasserleitung verstopft worden sein, müsste Frau y für diesen Schaden aufkommen. Wenn die Verstopfung mit einem Defekt des Siebkopfventils nicht zu tun hatte, beispielsweise weil die Abflussleitung im Lauf der Zeit verseift und verfettet war, oder weil der Defekt am Siebkopfventil nicht erkennbar war, müsste der Vermieter die Rechnung selbst bezahlen.
Zu klären wäre auch, wer den Auftrag für die Beseitigung der Verstopfung gegeben hat. Sollte die Ehefrau des Vermieters die Firma Stolz beauftragt haben, ohne dass dem Vermieter zuvor eine angemessene Frist zur Mangelbeseitigung gestellt wurde, müsste sie die Rechnung als Auftraggeberin bezahlen und hätte keinen Ersatzanspruch gegenüber dem Vermieter. Grundsätzlich setzt ein Ersatzanspruch wegen Mängelbeseitigung nämlich voraus, dass ein Mieter dem Vermieter zuvor eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung setzt. Hiervon gibt es Ausnahmen, beispielsweise bei absoluter Eilbedürftigkeit, wenn der Vermieter nicht zu erreichen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Mieterverein Heidelberg
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