MAIA Infopool
Kuratierte Wissensbasis: Musterschreiben, Argumentationsbausteine, Fristformulierungen, Vergleichsvorschläge, Antwortmuster — 20 Textblöcke aus Vereinsvorlagen.AlleBelegeinsicht (0)Betriebskosten (0)Fristsetzung (0)Heizkosten/HKVO (0)Kaution (0)Kündigung/Eigenbedarf (0)Mietpreisbremse (0)Mitgliedsnachricht (20)Schimmel/Mängel (0)Sonstiges (0)
Text 1
MitgliedsnachrichtMietminderung
Text 3
MitgliedsnachrichtBaulicher Mangel
Text 33
MitgliedsnachrichtMietminderungBaulicher MangelKautionsrückforderung
Text 43
MitgliedsnachrichtText 48
MitgliedsnachrichtText 53
MitgliedsnachrichtText 60
MitgliedsnachrichtText 70
MitgliedsnachrichtMietminderungBaulicher Mangel
Text 76
MitgliedsnachrichtText 83
MitgliedsnachrichtText 87
MitgliedsnachrichtBlock 9
MitgliedsnachrichtKautionsrückforderung
Block 10
MitgliedsnachrichtBaulicher Mangel
Block 24
MitgliedsnachrichtBlock 31
MitgliedsnachrichtBlock 34
MitgliedsnachrichtBlock 38
MitgliedsnachrichtBlock 42
MitgliedsnachrichtBlock 53
MitgliedsnachrichtMietminderung
Block 54
MitgliedsnachrichtUmlageschlüssel fraglichBaulicher Mangel
Block 24
20240829_VorlageTextblöcke_2.docx · bestimmt · Mitglied informierenSehr geehrte Frau x,
sehr geehrter Herr y,
in obiger Angelegenheit haben wir Ihr Schreiben vom 20.11.2023, hier eingegangen am 29.11.2023, zur Kenntnis genommen. Wegen des Jahreswechsels und einer Vielzahl von Beratungsterminen kommen wir leider erst heute auf den Vorgang zurück. Wir bitten dies zu entschuldigen.
Wir nehmen die von Ihnen getätigten Ausführungen zur Kenntnis. Es mag sein, dass Sie von der Voreigentümerin nicht richtig informiert worden sind. Dies ändert naturgemäß nichts an dem Vertrag, in den Sie per Gesetz eingetreten sind, so dass es inhaltlich bei unserem Schreiben vom 30.10.2023 verbleiben muss.
Inwieweit Sie gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft verpflichtet sind, Kosten zu tragen, spielt vorliegend ebenfalls keine Rolle. Es handelt sich hier um ein anderes Rechtsverhältnis, so dass wir Sie weiterhin auffordern, den von uns berechneten Guthabenbetrag zur Verfügung zu stellen.
Unabhängig davon ergibt sich aus dem Mietvertrag, dass zur Wohnung ein Kellerraum gehört. Diesen hatten unsere Mitglieder in der Vergangenheit auch im Besitz. Die Voreigentümerin hatte unsere Mitglieder aufgefordert, diesen Raum zu räumen. Dem sind unsere Mitglieder zunächst auch nachgekommen. Es wurde jedoch weder ein Ersatzwohnraum zur Verfügung gestellt, noch wurde die Miete reduziert. Wir bitten hier um Stellungnahme, wie weiterverfahren werden soll. Unseren Mitgliedern wäre es am liebsten, wenn der Kellerraum wieder zur Verfügung gestellt werden würde, was auch der vertraglichen Situation entspricht.
Auch hierzu sehen wir Ihrer Stellungnahme entgegen.
Die weitere Korrespondenz in dieser Angelegenheit wollen Sie bitte weiterhin über den Mieterverein Heidelberg abwickeln.
Mit freundlichen Grüßen
Mieterverein Heidelberg
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