Mieterverein HeidelbergMAIAMitarbeiter
RA Schneider
RS
MAIA Infopool
Kuratierte Wissensbasis: Musterschreiben, Argumentationsbausteine, Fristformulierungen, Vergleichsvorschläge, Antwortmuster — 2 Textblöcke aus Vereinsvorlagen.
Block 15
20240829_VorlageTextblöcke_2.docx · sachlich · Mitglied informierenSehr geehrter Herr x, in obiger Angelegenheit kommen wir zurück auf die bislang geführte Korrespondenz. Unser Mitglied teilt mit, dass die Heizung weiterhin nicht ordnungsgemäß funktioniert. Trotz der neuen Ventile, mit denen eine Entlüftung möglich ist, fällt der Druck immer wieder ab. Unser Mitglied musste bereits mehr als zehnmal eine Entlüftung vornehmen, so dass der Zustand weiterhin nicht vertragsgemäß ist. Sie bleiben aufgefordert, diesen Mangel nachhaltig zu beseitigen. Unabhängig davon stellt sich die Frage, ob die von Ihnen im Mietvertrag verlangte Miete rechtmäßig sein kann. Wir haben hier eine Berechnung nach dem Heidelberger Mietspiegel vorgenommen, der die ortsübliche Miete ausweist. Unter Zugrundelegung einer Wohnfläche von 65 m² (die nach Erinnerung unseres Mitgliedes in Ihrer Wohnungsanzeige angegeben war) und einem angenommenen Baujahr 1965, ergäbe sich nach dem Mietspiegel eine durchschnittliche, ortsübliche Vergleichsmiete in Höhe von 563,55 €. Hierbei lässt der Mietspiegel unter gewissen Voraussetzungen Abweichungen zu. Im Rahmen der sogenannten Mietpreisspanne würde die Wohnung in einem Bereich zwischen 428,30 € und 698,80 € liegen. Ausgehend von der Durchschnittsmiete liegt die von Ihnen im Mietvertrag angegebene Miete mehr als doppelt so hoch wie die ortsübliche Miete. Dies stellt objektiv zumindest eine Ordnungswidrigkeit im Sinne einer Mietpreisüberhöhung dar. Möglicherweise käme hier aufgrund der Zahlen sogar ein Mietwucher in Betracht. Wir wollen dies zunächst nicht weiter vertiefen. Wir bitten zunächst um Mitteilung der korrekten Wohnfläche sowie des Baujahrs der Wohnung. Wir bitten außerdem um Mitteilung der von der Vormieterin gezahlten Miete. Wir weisen darauf hin, dass