MAIA Infopool
Kuratierte Wissensbasis: Musterschreiben, Argumentationsbausteine, Fristformulierungen, Vergleichsvorschläge, Antwortmuster — 6 Textblöcke aus Vereinsvorlagen.AlleBelegeinsicht (0)Betriebskosten (0)Fristsetzung (0)Heizkosten/HKVO (0)Kaution (6)Kündigung/Eigenbedarf (0)Mietpreisbremse (0)Mitgliedsnachricht (0)Schimmel/Mängel (0)Sonstiges (0)
Text 12
KautionBaulicher MangelKautionsrückforderungVerjährung
Text 21
KautionKautionsrückforderung
Text 421
KautionKautionsrückforderung
Text 45
KautionKautionsrückforderung
Text 46
KautionKautionsrückforderung
Text 81
KautionKautionsrückforderung
Text 81
20240829_VorlageTextblöcke.docx · höflich-bestimmt · Zahlung verlangensehr geehrte Frau x,
in Beantwortung Ihres Schreibens vom 13.12.2023 muss ich Sie darauf hinweisen, dass nach der hierzu ergangenen Rechtsprechung der Vermieter sich in der Regel 6 Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses bzw. der Rückgabe der Wohnung Zeit lassen kann, über die Kaution abzurechnen bzw. diese zurückzuzahlen.
Es ist deshalb sinnvoll, noch etwas zuzuwarten. Sollte allerdings bis Anfang Mai 2024 eine Kautionsabrechnung nicht vorliegen, würde ich raten, dann Ihren ehemaligen Vermieter anzuschreiben.
Mit freundlichen Grüßen Mieterverein Heidelberg