MAIA Infopool
Kuratierte Wissensbasis: Musterschreiben, Argumentationsbausteine, Fristformulierungen, Vergleichsvorschläge, Antwortmuster — 16 Textblöcke aus Vereinsvorlagen.AlleBelegeinsicht (0)Betriebskosten (0)Fristsetzung (0)Heizkosten/HKVO (0)Kaution (0)Kündigung/Eigenbedarf (0)Mietpreisbremse (0)Mitgliedsnachricht (0)Schimmel/Mängel (16)Sonstiges (0)
Text 11
Schimmel/MängelMietminderungBaulicher Mangel
Text 17
Schimmel/MängelMietminderung
Text 24
Schimmel/MängelMietminderung
Text 25
Schimmel/MängelMietminderungBaulicher Mangel
Text 38
Schimmel/MängelMietminderungBaulicher Mangel
Text 45
Schimmel/MängelMietminderungBaulicher Mangel
Text 54
Schimmel/MängelMietminderung
Text 55
Schimmel/MängelMietminderung
Text 64
Schimmel/MängelMietminderung
Text 73
Schimmel/MängelMietminderungBaulicher Mangel
Text 74
Schimmel/MängelMietminderung
Text 77
Schimmel/MängelBaulicher Mangel
Block 13
Schimmel/MängelMietminderungBaulicher Mangel
Block 23
Schimmel/MängelBlock 32
Schimmel/MängelBaulicher Mangel
Block 40
Schimmel/MängelText 73
20240829_VorlageTextblöcke.docx · höflich-bestimmt · Frist setzenSehr geehrter Herr x,
sehr geehrte Damen und Herren,
erneut zeigen wir die Vertretung unseres Mitgliedes, Herrn y,
Adresse x in Heidelberg an.
Ihre E-Mail vom 13.12.2023 an Herrn y, in welcher Sie Mietminderungsansprüche wegen Ausfall der Heizungsanlage zurückweisen, liegt uns vor.
Sie begründen Ihre Ablehnung damit, dass ein Vermieter verpflichtet wäre, einen Mangel innerhalb angemessener Frist zu beheben. Auch wenn Sie diese Mängelbeseitigung vornahmen, ist unabhängig davon ab dem ersten Tag des Vorhandenseins der Mängel und Kenntnis des Vermieters hierzu Mietminderung gerechtfertigt. Für die Berechtigung zur Mietminderung bedarf es keines Verschuldens, also keiner nicht fristgerechten Reparatur. Es geht hier nicht um Schadenersatz, sondern Mietminderung. Daher werden Sie hiermit aufgefordert, die von Herrn y in seiner E-Mail vom 13.12.2023 bezifferte Mietminderung zu erstatten. Es wird letztmals aufgefordert, die 395,27 € zu erstatten. Eine Verrechnung mit der laufenden Miete für Februar 2024 wird hiermit angekündigt und von unserem Mitglied vorgenommen werden. Dies wurde in seiner E-Mail vom 13.12.2023 bereits angekündigt.
Mit freundlichen Grüßen
Mieterverein Heidelberg