MAIA Infopool
Kuratierte Wissensbasis: Musterschreiben, Argumentationsbausteine, Fristformulierungen, Vergleichsvorschläge, Antwortmuster — 20 Textblöcke aus Vereinsvorlagen.AlleBelegeinsicht (0)Betriebskosten (0)Fristsetzung (0)Heizkosten/HKVO (0)Kaution (0)Kündigung/Eigenbedarf (0)Mietpreisbremse (0)Mitgliedsnachricht (20)Schimmel/Mängel (0)Sonstiges (0)
Text 1
MitgliedsnachrichtMietminderung
Text 3
MitgliedsnachrichtBaulicher Mangel
Text 33
MitgliedsnachrichtMietminderungBaulicher MangelKautionsrückforderung
Text 43
MitgliedsnachrichtText 48
MitgliedsnachrichtText 53
MitgliedsnachrichtText 60
MitgliedsnachrichtText 70
MitgliedsnachrichtMietminderungBaulicher Mangel
Text 76
MitgliedsnachrichtText 83
MitgliedsnachrichtText 87
MitgliedsnachrichtBlock 9
MitgliedsnachrichtKautionsrückforderung
Block 10
MitgliedsnachrichtBaulicher Mangel
Block 24
MitgliedsnachrichtBlock 31
MitgliedsnachrichtBlock 34
MitgliedsnachrichtBlock 38
MitgliedsnachrichtBlock 42
MitgliedsnachrichtBlock 53
MitgliedsnachrichtMietminderung
Block 54
MitgliedsnachrichtUmlageschlüssel fraglichBaulicher Mangel
Text 60
20240829_VorlageTextblöcke.docx · höflich-bestimmt · Frist setzenSehr geehrter Herr X,
wir konnten Ihr Schreiben vom 01.12.2023 erst am 10.01.2024 mit unseren Mitgliedern erörtern. Ihr Vorwurf, unsere Mitglieder würden lediglich Kosten sparen wollen, ist in jeglicher Hinsicht unbegründet. Selbstverständlich kann das Maß der Lärmbeeinträchtigungen jederzeit nachgewiesen werden. Die Ruhestörungen, die darauf zurückzuführen sind, dass der Schallschutz anlässlich des Ausbaus des Speichers in keiner Weise eingehalten wurde, ergibt sich daraus, dass die Wohnung über der Wohnung unserer Mitglieder nunmehr von einer 5-köpfigen Familie bewohnt wird. Die normalen Alltagsgeräusche führen wegen des fehlenden Schallschutzes zu den ständigen Beeinträchtigungen.
Wie Sie wissen, haben unsere Mitglieder die Miete lediglich befristet gemindert, da vorübergehend eine leichte Besserung eingetreten war. Im Hinblick auf die Beendigung des Mietverhältnisses zum 31.03.2024 schlage ich zur einvernehmlichen Regelung vor, dass unsere Mitglieder bis zum Auszug weiterhin die Miete ungemindert zahlen und damit die wechselseitigen Ansprüche wegen der Lärmbelästigung erledigt sind.
Mit freundlichen Grüßen
Mieterverein Heidelberg