MAIA Infopool
Kuratierte Wissensbasis: Musterschreiben, Argumentationsbausteine, Fristformulierungen, Vergleichsvorschläge, Antwortmuster — 60 Textblöcke aus Vereinsvorlagen.AlleBelegeinsicht (0)Betriebskosten (60)Fristsetzung (0)Heizkosten/HKVO (0)Kaution (0)Kündigung/Eigenbedarf (0)Mietpreisbremse (0)Mitgliedsnachricht (0)Schimmel/Mängel (0)Sonstiges (0)
Text 2
BetriebskostenHeizkostenabrechnung fehltUmlageschlüssel fraglich
Text 4
BetriebskostenBelege fehlen
Text 6
BetriebskostenBelege fehlen
Text 7
BetriebskostenBelege fehlen
Text 8
BetriebskostenUmlageschlüssel fraglich
Text 9
BetriebskostenKautionsrückforderung
Text 9
BetriebskostenUmlageschlüssel fraglichBelege fehlen
Text 10
BetriebskostenUmlageschlüssel fraglich
Text 13
BetriebskostenUmlageschlüssel fraglich
Text 14
BetriebskostenBelege fehlen
Text 16
BetriebskostenText 19
BetriebskostenUmlageschlüssel fraglich
Text 26
BetriebskostenUmlageschlüssel fraglich
Text 28
BetriebskostenUmlageschlüssel fraglichBelege fehlen
Text 29
BetriebskostenText 30
BetriebskostenText 31
BetriebskostenBelege fehlen
Text 34
BetriebskostenText 39
BetriebskostenUmlageschlüssel fraglich
Text 40
BetriebskostenUmlageschlüssel fraglichBelege fehlenKautionsrückforderung
Text 41
BetriebskostenText 44
BetriebskostenText 47
BetriebskostenUmlageschlüssel fraglichKautionsrückforderung
Text 50
BetriebskostenText 51
BetriebskostenText 56
BetriebskostenMietminderung
Text 57
BetriebskostenBelege fehlen
Text 58
BetriebskostenUmlageschlüssel fraglichKautionsrückforderung
Text 59
BetriebskostenBelege fehlen
Text 62
BetriebskostenUmlageschlüssel fraglich
Text 63
BetriebskostenBelege fehlenBaulicher Mangel
Text 67
BetriebskostenUmlageschlüssel fraglich
Text 69
BetriebskostenText 69
BetriebskostenVerjährung
Text 71
BetriebskostenBelege fehlen
Text 72
BetriebskostenUmlageschlüssel fraglichBelege fehlen
Text 75
BetriebskostenText 78
BetriebskostenText 80
BetriebskostenText 82
BetriebskostenText 84
BetriebskostenUmlageschlüssel fraglichMietminderungBaulicher Mangel
Text 85
BetriebskostenUmlageschlüssel fraglichBaulicher Mangel
Text 86
BetriebskostenUmlageschlüssel fraglich
Text 88
BetriebskostenUmlageschlüssel fraglichBelege fehlenMietminderung
Text 89
BetriebskostenText 90
BetriebskostenText 91
BetriebskostenUmlageschlüssel fraglich
Block 7
BetriebskostenUmlageschlüssel fraglich
Block 8
BetriebskostenBlock 14
BetriebskostenUmlageschlüssel fraglich
Block 18
BetriebskostenUmlageschlüssel fraglichBelege fehlen
Block 19
BetriebskostenUmlageschlüssel fraglich
Block 22
BetriebskostenUmlageschlüssel fraglichBelege fehlen
Block 25
BetriebskostenUmlageschlüssel fraglich
Block 33
BetriebskostenUmlageschlüssel fraglichBelege fehlen
Block 41
BetriebskostenBlock 43
BetriebskostenBlock 46
BetriebskostenKautionsrückforderung
Block 47
BetriebskostenBelege fehlen
Block 48
BetriebskostenBelege fehlen
Text 40
20240829_VorlageTextblöcke.docx · bestimmt · Belege anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
in oben bezeichneter Angelegenheit teilten uns unsere Mitglieder mit, dass sie das mit Ihnen bestehende Mietverhältnis fristgerecht zum 29.02.2024 gekündigt haben.
Eine Reaktion Ihrerseits auf unser Schreiben vom 30.05.2023 betreffend die Nebenkostenabrechnung 2021 steht noch aus.
Unsere Mitglieder berichteten uns in diesem Zusammenhang, dass sie den geforderten Nachzahlungsbetrag auf die Nebenkostenabrechnung 2021 in Höhe von 1.201,09 € unter dem Vorbehalt der Rückforderung geleistet haben.
Mit unserem Schreiben vom 30.05.2023 berechneten wir eine Nachzahlung von maximal 890,00 €. Somit haben unsere Mitglieder die Nachzahlung auf die Nebenkostenabrechnung 2021 um 301,09 € überzahlt. Unsere Mitglieder werden diesen Betrag daher mit der Mietzahlung für Februar 2024 verrechnen.
Sodann liegt uns die Nebenkostenabrechnung für das Jahr2025 vor, die mit einer Nachzahlung in Höhe von 840,30 € schließt. Diesbezüglich bitten wir zunächst um Einsichtnahme in sämtliche Kostenbelege, die der Nebenkostenabrechnung2025 zugrunde lagen. Sollte es Ihnen möglich sein, uns die Kostenbelege eingescannt per E-Mail zur Verfügung stellen zu können, wäre dies von Vorteil.
Inzwischen ist bekannt, dass der Kostenposition „Wartung Aufzugsanlage“ ein sog. „Vollwartungsvertrag“, der auch Reparaturen beinhaltet, zugrunde liegt. Gem. Rechtsprechung des Landgerichts Heidelberg sind daher die auf die Mieter entfallenden anteiligen Aufzugswartungskosten um 40% zu kürzen, vorliegend somit um 228,19 €.
Weiter ist bekannt, dass in der Kostenposition „Rauchmelder“ Mietkosten für Rauchwarnmelder enthalten sind, die jedoch nicht auf die Mieter umgelegt werden können. Es wird um Korrektur dieser Nebenkostenposition gebeten.
Weiter ist aus Parallelfällen bekannt, dass die Kostenposition „Gebäudeversicherung“ eine sog. „Cyber-Versicherung“ sowie eine Haftpflichtversicherung für die Hausverwaltung beinhaltet. Beide Versicherungsteile sind nicht auf den Mieter umlagefähig und müssen daher aus der Kostenposition „Gebäudeversicherung“ herausgerechnet werden. Auch hier wird um entsprechende Korrektur gebeten.
Bis zur Klärung der obigen Einwände machen unsere Mitglieder an dem vorläufig verbleibenden Nachzahlungsbetrag auf die Nebenkostenabrechnung2025 von lediglich noch 612,11 € von ihrem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch.
Unsere Mitglieder haben zu Mietbeginn eine Kautionszahlung in Höhe von 3.690,00 € geleistet. Trotz entsprechender Aufforderung durch unsere Mitglieder haben Sie diesen bislang keinen Kautionsnachweis gem. § 551 Abs. 3 BGB vorgelegt.
Bis zur Vorlage eines entsprechenden Nachweises, werden unsere Mitglieder an noch verbleibenden Mietzahlungen bis zum Mietende von ihrem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen.
Schließlich berichteten unsere Mitglieder, dass es Unstimmigkeiten darüber gibt, wo unsere Mitglieder bei Mietende Malerarbeiten in der Mietsache durchführen müssen.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass unseren Mitgliedern die Wohnung im Jahr 2020 in keinem ordnungsgemäß renovierten Zustand übergeben wurde. Unter Bezugnahme auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes schulden unsere Mitglieder daher keine Renovierungsarbeiten bei Mietende. Im Übrigen sind die Regelfristen gem. § 11 Ziff. 1 a im Mietvertrag vom 02.06.2020 bei Mietende nicht abgelaufen. Eine anteilige Beteiligung der Mieter an den Malerkosten, wie in § 11 Ziff. 1 c des Mietvertrages vorgesehen, wurde durch den Bundesgerichtshof bereits vor geraumer Zeit für unwirksam erkannt.
Zusammenfassend ist damit festzuhalten, dass unsere Mitglieder bei Mietende keinerlei Schönheitsreparaturen bzw. die Kostenübernahme hierfür schulden.
Mit freundlichen Grüßen
Mieterverein Heidelberg