MAIA Infopool
Kuratierte Wissensbasis: Musterschreiben, Argumentationsbausteine, Fristformulierungen, Vergleichsvorschläge, Antwortmuster — 16 Textblöcke aus Vereinsvorlagen.AlleBelegeinsicht (0)Betriebskosten (0)Fristsetzung (0)Heizkosten/HKVO (0)Kaution (0)Kündigung/Eigenbedarf (0)Mietpreisbremse (0)Mitgliedsnachricht (0)Schimmel/Mängel (16)Sonstiges (0)
Text 11
Schimmel/MängelMietminderungBaulicher Mangel
Text 17
Schimmel/MängelMietminderung
Text 24
Schimmel/MängelMietminderung
Text 25
Schimmel/MängelMietminderungBaulicher Mangel
Text 38
Schimmel/MängelMietminderungBaulicher Mangel
Text 45
Schimmel/MängelMietminderungBaulicher Mangel
Text 54
Schimmel/MängelMietminderung
Text 55
Schimmel/MängelMietminderung
Text 64
Schimmel/MängelMietminderung
Text 73
Schimmel/MängelMietminderungBaulicher Mangel
Text 74
Schimmel/MängelMietminderung
Text 77
Schimmel/MängelBaulicher Mangel
Block 13
Schimmel/MängelMietminderungBaulicher Mangel
Block 23
Schimmel/MängelBlock 32
Schimmel/MängelBaulicher Mangel
Block 40
Schimmel/MängelText 38
20240829_VorlageTextblöcke.docx · höflich-bestimmt · Frist setzenSehr geehrter Herr X,
wir zeigen an, dass wir die mietrechtlichen Interessen von Herrn Y, Adresse X, 69124 Heidelberg, vertreten. Wie Sie wissen, ist durch den bei der Sanierung des Bades in Ihrer Wohnung entstandenen Wasserschaden ein erheblicher Schaden in der Wohnung unseres Mitgliedes entstanden. Die Wände oberhalb des Fliesenspiegels im Bad sind stark bräunlich verfärbt. Offensichtlich ist Abwasser ausgetreten. Anders ist diese Verfärbung nicht zu erklären. Es ist dringend erforderlich, das Bad der Wohnung zu trocknen und umfassend zu sanieren.
Darüber hinaus ist der Wasserschaden offensichtlich auch im Bereich Ihres Balkons aufgetreten, da dort starke Feuchtigkeitserscheinungen erkennbar sind und bereits Teile der Balkondecke herunterbröckeln und auf die Terrasse der Wohnung unseres Mitgliedes fallen. Unser Mitglied fürchtet sich, die Terrasse zu nutzen, da Herr Y nicht mehr davon ausgeht, dass der Balkon statisch noch sicher ist.
Wir bitten, sämtliche bestehende Schäden bis längstens
15.02.2024
beheben zu lassen. Wegen der Schäden ist die Miete gemindert.
Im Hinblick auf den Zustand des Bades und die Situation des Balkons halten wir eine Minderung der Miete um 15 % der vereinbarten monatlichen Gesamtmiete für mindestens angemessen. Die Minderung wird mit Wirkung ab 01.01.2024 geltend gemacht. Herr Y wird die Minderungsbeträge jeweils bei der Mietzahlung für Februar 2024 den Minderungsbetrag für Januar 2024 in Abzug bringen.
Mit freundlichen Grüßen
Mieterverein Heidelberg