MAIA Infopool
Kuratierte Wissensbasis: Musterschreiben, Argumentationsbausteine, Fristformulierungen, Vergleichsvorschläge, Antwortmuster — 6 Textblöcke aus Vereinsvorlagen.AlleBelegeinsicht (0)Betriebskosten (0)Fristsetzung (0)Heizkosten/HKVO (6)Kaution (0)Kündigung/Eigenbedarf (0)Mietpreisbremse (0)Mitgliedsnachricht (0)Schimmel/Mängel (0)Sonstiges (0)
Text 27
Heizkosten/HKVOBelege fehlenMietminderung
Text 32
Heizkosten/HKVOText 70
Heizkosten/HKVOUmlageschlüssel fraglich
Text 79
Heizkosten/HKVOBlock 20
Heizkosten/HKVOBlock 37
Heizkosten/HKVOText 27
20240829_VorlageTextblöcke.docx · höflich-bestimmt · Belege anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
Sie kennen uns als Bevollmächtigte Ihrer Mieter, Familie X, Adresse. X in Eppelheim.
Uns wurde die Nebenkostenabrechnung2025 zur Überprüfung vorgelegt.
Namens und in Vollmacht unserer Mitglieder bitten wir Einsicht in folgende Belege:
Hausmeisterkosten
Allgemeinstrom
Abfallgebühren
Schädlingsbekämpfung
Aufzug.
Wir bitten um Vorlage/Einsicht in die Abrechnungsbelege bis längstens
07.02.2024.
Es wäre sehr freundlich, wenn Sie uns die Belege per E-Mail zukommen lassen. Sollten Sie sich dazu nicht in der Lage sehen, so bitten wir Sie, am Ort der Mietsache einen Termin zur Belegeinsicht vorzuschlagen.
Beim Allgemeinstrom wird jetzt schon eingewandt, dass die Bauarbeiter den Betriebsstrom für die Bauarbeiten über das Treppenhaus, das heißt über den Allgemeinstrom beziehen.
Folgende Einwendungen werden gegen die Heizkostenabrechnung bereits geltend gemacht:
Die Heizkostenabrechnung entspricht unseres Erachtens nicht der Heizkostenverordnung. Es ist erforderlich, für die Erfassung der Wärme für das warme Wasser Zähler einzubauen, die diesen Verbrauch erfassen. Der Abrechnung können wir nur entnehmen, dass Heizungs- und Warmwasserkosten einheitlich abgerechnet werden und hier Verbrauchskosten zulasten unserer Mitglieder über 8.350 kWh abgerechnet werden. Die Heizkostenabrechnung entspricht insofern nicht den Vorgaben, weshalb ein Kürzungsrecht in Höhe von 15% auf die Heiz- und Warmwasserkosten angebracht ist. Dies würde einem Betrag in Höhe von 337,73 € entsprechen.
Im Übrigen bitten wir Sie zu erklären, warum es für Heizung und Warmwasser nur ein Gerät gibt, das den Verbrauch abliest. Dieser Einwand betrifft den Verbrauch, der in der Wohnung unserer Mitglieder abgelesen wurde.
Darüber hinaus können wir nicht nachvollziehen, wie die Heizkosten für die einzelnen Objekte untereinander abgegrenzt wurden. Existieren hier Zwischenzähler? Wir bitten um Rückmeldung bzw. Nachweis der Zählerwerte.
Bei der Ermittlung der Kosten für das Kaltwasser können wir nicht nachvollziehen, wie hier eine Abgrenzung erfolgte zwischen 100% Verbrauchskosten und auf der anderen Seite Frisch- und Abwasserkosten. Hier wurde zum einen ein Teilbetrag über m³, ein anderer Teilbetrag über m² abgerechnet. Hier wird ebenfalls um Aufschlüsselung gebeten.
Vorerst ist der von Ihnen geforderte Nachzahlungsbetrag nicht zur Zahlung fällig.
Vorerst ist auch eine höhere Vorauszahlung nicht zur Zahlung fällig. Sie schreiben in Ihrem Schreiben vom 01.12.2023, dass die Miete nun monatlich 1.305,00 € beträgt.
Wir können diese Aufschlüsselung nicht nachvollziehen. Unsere Mitglieder sind nicht verpflichtet, zum jetzigen Zeitpunkt höhere Vorauszahlungen zu zahlen.
Darüber hinaus ist für uns nicht nachvollziehbar, warum unsere Mitglieder 130,00 € zusätzlich zur Miete als Rate zahlen sollen. Wir bitten hier um Erklärung.
Wir setzen insofern Frist bis zum
07.02.2024.
Abschließend weisen wir darauf hin, dass wir den Zuschlag auf die Miete in Höhe von 50,00 € monatlich wegen der Fassadenmodernisierung/Fassadendämmung noch nicht für fällig halten, da diese Arbeiten noch nicht abgeschlossen sind. Das Gerüst steht noch. Insofern „fressen die Minderungsansprüche“ den Erhöhungsbetrag auf. Es bleibt ausdrücklich vorbehalten, diesen Betrag zurückzufordern.
Mit freundlichen Grüßen
Mieterverein Heidelberg