MAIA Infopool
Kuratierte Wissensbasis: Musterschreiben, Argumentationsbausteine, Fristformulierungen, Vergleichsvorschläge, Antwortmuster — 16 Textblöcke aus Vereinsvorlagen.AlleBelegeinsicht (0)Betriebskosten (0)Fristsetzung (0)Heizkosten/HKVO (0)Kaution (0)Kündigung/Eigenbedarf (0)Mietpreisbremse (0)Mitgliedsnachricht (0)Schimmel/Mängel (16)Sonstiges (0)
Text 11
Schimmel/MängelMietminderungBaulicher Mangel
Text 17
Schimmel/MängelMietminderung
Text 24
Schimmel/MängelMietminderung
Text 25
Schimmel/MängelMietminderungBaulicher Mangel
Text 38
Schimmel/MängelMietminderungBaulicher Mangel
Text 45
Schimmel/MängelMietminderungBaulicher Mangel
Text 54
Schimmel/MängelMietminderung
Text 55
Schimmel/MängelMietminderung
Text 64
Schimmel/MängelMietminderung
Text 73
Schimmel/MängelMietminderungBaulicher Mangel
Text 74
Schimmel/MängelMietminderung
Text 77
Schimmel/MängelBaulicher Mangel
Block 13
Schimmel/MängelMietminderungBaulicher Mangel
Block 23
Schimmel/MängelBlock 32
Schimmel/MängelBaulicher Mangel
Block 40
Schimmel/MängelText 24
20240829_VorlageTextblöcke.docx · höflich-bestimmt · Frist setzenSehr geehrte Damen und Herren,
wir zeigen an, dass wir die mietrechtlichen Interessen von Frau X vertreten. Die Heizung in der Wohnung unseres Mitgliedes, die ab Anfang Dezember 2023 bis zum 10.01.2024 nicht funktionsfähig war. Auch jetzt funktioniert die Heizung noch nicht vollständig. Es kommt immer wieder zu Ausfällen oder dazu, dass die Heizkörper nicht ausreichend warm werden. Wegen dieser Ausfälle ist eine Minderung der Miete eingetreten.
Ebenfalls bis zum 10.01.2024 war die Warmwasserversorgung unzureichend. Es kam seit Anfang Dezember 2023 immer wieder vor, dass kein warmes Wasser zur Verfügung stand.
Wegen dieser Mängel ist die Miete gemindert. Unter Berücksichtigung der monatlichen Gesamtmiete von 939,00 € halte ich für den gesamten streitgegenständlichen Zeitraum eine Minderung der Miete von 500,00 € für mindestens gerechtfertigt. Bitte veranlassen Sie, dass dieser Minderungsbetrag beim Einzug der Miete für Februar 2024 berücksichtigt und lediglich der verbleibende Differenzbetrag abgebucht wird. Sollte dies nicht erfolgen, bleibt vorbehalten, die Einzugsermächtigung zu widerrufen und lediglich die tatsächlich geschuldete Miete zu überweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Mieterverein Heidelberg