MAIA Infopool
Kuratierte Wissensbasis: Musterschreiben, Argumentationsbausteine, Fristformulierungen, Vergleichsvorschläge, Antwortmuster — 16 Textblöcke aus Vereinsvorlagen.AlleBelegeinsicht (0)Betriebskosten (0)Fristsetzung (0)Heizkosten/HKVO (0)Kaution (0)Kündigung/Eigenbedarf (0)Mietpreisbremse (0)Mitgliedsnachricht (0)Schimmel/Mängel (16)Sonstiges (0)
Text 11
Schimmel/MängelMietminderungBaulicher Mangel
Text 17
Schimmel/MängelMietminderung
Text 24
Schimmel/MängelMietminderung
Text 25
Schimmel/MängelMietminderungBaulicher Mangel
Text 38
Schimmel/MängelMietminderungBaulicher Mangel
Text 45
Schimmel/MängelMietminderungBaulicher Mangel
Text 54
Schimmel/MängelMietminderung
Text 55
Schimmel/MängelMietminderung
Text 64
Schimmel/MängelMietminderung
Text 73
Schimmel/MängelMietminderungBaulicher Mangel
Text 74
Schimmel/MängelMietminderung
Text 77
Schimmel/MängelBaulicher Mangel
Block 13
Schimmel/MängelMietminderungBaulicher Mangel
Block 23
Schimmel/MängelBlock 32
Schimmel/MängelBaulicher Mangel
Block 40
Schimmel/MängelText 17
20240829_VorlageTextblöcke.docx · höflich-bestimmt · Frist setzenSehr geehrte Frau X,
sehr geehrter Herr Y,
auf unser Schreiben vom 16.10.2023, dass wir in Kopie nochmals beifügen, haben Sie nicht reagiert. Die Mängel haben Sie ebenfalls nicht behoben.
Wir setzen Ihnen letzte Frist zur Mängelbehebung bis längstens
23.01.2024.
Unser Mitglied behält sich ausdrücklich vor, die Mängel selbst beheben zu lassen und die dabei entstehenden Kosten von der Miete abzuziehen.
Unser Mitglied zahlt seit Dezember 2023 die Miete unter Vorbehalt der Minderung. Ab sofort bleibt ausdrücklich vorbehalten, die Miete zurückzufordern, die aufgrund des bestehenden Minderungsrechtes überhöht gezahlt wurde.
Unser Mitglied wird ab Februar 2024 das Minderungsrecht realisieren. Wir halten ein Minderungsrecht in Höhe von 15% von der Warmmiete für gerechtfertigt. Dies würde für Februar einen Minderungsbetrag in Höhe von 252,00 € bedeuten. Sollte unser Mitglied diesen Minderungsbetrag für die Monate Dezember, Januar und Februar nicht komplett realisieren, sondern nur zum Teil, so bleibt das Minderungsrecht ausdrücklich weiter vorbehalten. Die Miete wird nach wie vor unter ausdrücklichem Rückforderungsvorbehalt gezahlt.
Mit freundlichen Grüßen
Mieterverein Heidelberg