MAIA Infopool
Kuratierte Wissensbasis: Musterschreiben, Argumentationsbausteine, Fristformulierungen, Vergleichsvorschläge, Antwortmuster — 6 Textblöcke aus Vereinsvorlagen.AlleBelegeinsicht (0)Betriebskosten (0)Fristsetzung (0)Heizkosten/HKVO (0)Kaution (6)Kündigung/Eigenbedarf (0)Mietpreisbremse (0)Mitgliedsnachricht (0)Schimmel/Mängel (0)Sonstiges (0)
Text 12
KautionBaulicher MangelKautionsrückforderungVerjährung
Text 21
KautionKautionsrückforderung
Text 421
KautionKautionsrückforderung
Text 45
KautionKautionsrückforderung
Text 46
KautionKautionsrückforderung
Text 81
KautionKautionsrückforderung
Text 12
20240829_VorlageTextblöcke.docx · höflich-bestimmt · Frist setzenSehr geehrter Herr Kollege X,
hiermit zeigen wir auch Ihnen gegenüber die Vertretung unseres Mitgliedes, Herrn Y, Straße X., PLZ Heidelberg, an. Ihr Schreiben vom 27.12.2023 liegt uns vor.
Hiermit wird ausdrücklich bezüglich der geltend gemachten 1.677,90 €
Renovierungskosten bzw. Reparaturarbeiten der Einwand der Verjährung erhoben. Derartige Ansprüche verjähren gemäß § 548 BGB innerhalb von
6 Monaten nach Mietende und Rückgabe. Auch eine Verrechnung mit der Kaution scheidet nach Eintritt der Verjährung aus. Daher kann es dahingestellt bleiben, ob eine entsprechende Forderung inhaltlich gerechtfertigt wäre.
Der Anspruch auf Rückerstattung der Kaution ist inzwischen fällig. Herr Y hatte 375 € Kaution entrichtet. Vor Ablauf der Verjährung hatte Ihr Mandant 54,74 € Schimmelbeseitigungskosten geltend gemacht. Auch dieser Anspruch wird streitig gestellt. Es wird bestritten, dass der Schimmel, der im Zimmer unseres Mitgliedes entstand, auf schuldhaft fehlerhaftes Wohnverhalten unseres Mitgliedes zurückzuführen ist.
Ausschließlich aufgrund des nicht verjährten, aber umstrittenen Betrages von 54,74 € besteht diesseits für unser Mitglied – ausdrücklich ohne
Anerkennung einer Rechtspflicht – Bereitschaft, eine Verrechnung dieses Betrages von 54,74 € mit der Kaution von 375 € zu akzeptieren. Dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Restkaution von 320,26 € an unser Mitglied fristgerecht bis längstens
02.02.2024.
ausgekehrt wird.
Die Kontoverbindung unseres Mitgliedes wurde bereits im Schreiben vom 20.11.2023 an Herrn Z mitgeteilt.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Mieterverein Heidelberg