MAIA Infopool
Kuratierte Wissensbasis: Musterschreiben, Argumentationsbausteine, Fristformulierungen, Vergleichsvorschläge, Antwortmuster — 60 Textblöcke aus Vereinsvorlagen.AlleBelegeinsicht (0)Betriebskosten (60)Fristsetzung (0)Heizkosten/HKVO (0)Kaution (0)Kündigung/Eigenbedarf (0)Mietpreisbremse (0)Mitgliedsnachricht (0)Schimmel/Mängel (0)Sonstiges (0)
Text 2
BetriebskostenHeizkostenabrechnung fehltUmlageschlüssel fraglich
Text 4
BetriebskostenBelege fehlen
Text 6
BetriebskostenBelege fehlen
Text 7
BetriebskostenBelege fehlen
Text 8
BetriebskostenUmlageschlüssel fraglich
Text 9
BetriebskostenKautionsrückforderung
Text 9
BetriebskostenUmlageschlüssel fraglichBelege fehlen
Text 10
BetriebskostenUmlageschlüssel fraglich
Text 13
BetriebskostenUmlageschlüssel fraglich
Text 14
BetriebskostenBelege fehlen
Text 16
BetriebskostenText 19
BetriebskostenUmlageschlüssel fraglich
Text 26
BetriebskostenUmlageschlüssel fraglich
Text 28
BetriebskostenUmlageschlüssel fraglichBelege fehlen
Text 29
BetriebskostenText 30
BetriebskostenText 31
BetriebskostenBelege fehlen
Text 34
BetriebskostenText 39
BetriebskostenUmlageschlüssel fraglich
Text 40
BetriebskostenUmlageschlüssel fraglichBelege fehlenKautionsrückforderung
Text 41
BetriebskostenText 44
BetriebskostenText 47
BetriebskostenUmlageschlüssel fraglichKautionsrückforderung
Text 50
BetriebskostenText 51
BetriebskostenText 56
BetriebskostenMietminderung
Text 57
BetriebskostenBelege fehlen
Text 58
BetriebskostenUmlageschlüssel fraglichKautionsrückforderung
Text 59
BetriebskostenBelege fehlen
Text 62
BetriebskostenUmlageschlüssel fraglich
Text 63
BetriebskostenBelege fehlenBaulicher Mangel
Text 67
BetriebskostenUmlageschlüssel fraglich
Text 69
BetriebskostenText 69
BetriebskostenVerjährung
Text 71
BetriebskostenBelege fehlen
Text 72
BetriebskostenUmlageschlüssel fraglichBelege fehlen
Text 75
BetriebskostenText 78
BetriebskostenText 80
BetriebskostenText 82
BetriebskostenText 84
BetriebskostenUmlageschlüssel fraglichMietminderungBaulicher Mangel
Text 85
BetriebskostenUmlageschlüssel fraglichBaulicher Mangel
Text 86
BetriebskostenUmlageschlüssel fraglich
Text 88
BetriebskostenUmlageschlüssel fraglichBelege fehlenMietminderung
Text 89
BetriebskostenText 90
BetriebskostenText 91
BetriebskostenUmlageschlüssel fraglich
Block 7
BetriebskostenUmlageschlüssel fraglich
Block 8
BetriebskostenBlock 14
BetriebskostenUmlageschlüssel fraglich
Block 18
BetriebskostenUmlageschlüssel fraglichBelege fehlen
Block 19
BetriebskostenUmlageschlüssel fraglich
Block 22
BetriebskostenUmlageschlüssel fraglichBelege fehlen
Block 25
BetriebskostenUmlageschlüssel fraglich
Block 33
BetriebskostenUmlageschlüssel fraglichBelege fehlen
Block 41
BetriebskostenBlock 43
BetriebskostenBlock 46
BetriebskostenKautionsrückforderung
Block 47
BetriebskostenBelege fehlen
Block 48
BetriebskostenBelege fehlen
Text 6
20240829_VorlageTextblöcke.docx · höflich-bestimmt · Belege anfordernSehr geehrte Frau X,
sehr geehrter Herr Y,
vielen Dank für die Übermittlung der Unterlagen gemäß Ihren beiden
E-Mails vom 08.12.2023 und 11.12.2023.
Bei den Wasserkosten ist festzustellen, dass Sie bzw. die techem gegenüber unseren Mitgliedern den Zeitraum August2025 bis Juli 2023 abrechnen. Die Stadtwerke berechnen Wasser für das Kalenderjahr2025. Die Rechnungen datieren von Januar 2023, sodass Sie für Wasser und Strom anscheinend nach dem sogenannten Abflussprinzip abrechnen. Dann können Sie allerdings nicht die für das Kalenderjahr2025 berechneten Gesamtkosten
berechnen, wie dies von Ihnen erfolgt, sondern müssen die im Abrechnungszeitraum 01.08.2022 - 31.07.2023 geleisteten Abschläge an die
Stadtwerke sowie den Jahressaldo berücksichtigen. Dies wäre das Guthaben bei Wasser von 678,92 €, welches in Abzug zu bringen ist. Dann fehlen aber die Nachweise zu den geleisteten Abschlägen. Wenn Sie nach dem Leistungsprinzip abrechnen, müssen Sie die Kosten berechnen, die vom August2025 bis Ende Juli 2023 angefallen sind. Dann müssen Sie auch die Belege für 2023 miteinbeziehen und rechnerisch die zwei Jahreshälften gesondert berechnen. Vor diesem Hintergrund ist die Abrechnung nicht akzeptabel.
Erkennbar ist daher auch, dass die in Ansatz gebrachten Kubikmeter
Wasserverbrauch in keiner Weise zutreffend sind. Die Stadtwerke Eberbach berechnen für Wasser 454 m3 Verbrauch für das Kalenderjahr2025. Sie verteilen auf 4.263 m3. Dies lässt sich in keiner Weise nachvollziehen. Ebenso die 881 m3 Verbrauch für unsere Mitglieder. Dies Bedarf einer Korrektur, um die gebeten wird.
Sie haben zwei Ölrechnungen, nämlich vom Oktober und Dezember2025 vorgelegt. Es fehlt noch die Einsicht in die Ölrechnung vom 25.04.2023. Außerdem muss der Anfangsstand zum 01.08.2022 noch geklärt werden, sodass die Ölrechnung vom Vorjahr heranzuziehen ist. Soweit Sie insoweit eine Öllieferungsrechnung vom 23.11.2021 vorlegen, ergibt sich hieraus in keiner Weise der in Ansatz gebrachte Anfangsbestand. Im November 2021 wurden 4.000 l zum Preis von 4.468 € getankt. Für den 01.08.2022 bringen Sie 2.400 l zum Preis von 4.092 € in Ansatz, was nicht nachvollziehbar ist.
Wie Sie selbst feststellen, ergibt sich aus der Rechnung der Firma Reinig vom 25.11.2022, welche die Wartung der Heizung beinhaltet, auch die Erneuerung des Wärmedämmblockes. Diese Kosten sind nicht ansatzfähig.
Wir gehen davon aus, dass lediglich die erste Position Kundendienst Monteur ansatzfähig ist, was bei 168,00 € netto und 199,92 € brutto anstelle der in die Abrechnung eingestellten 573,27 € ergibt. Bevor eine korrigierte Berechnung erfolgt, sind allerdings noch die weiteren Kosten zu klären. Für Heizung und Warmwasser sind dafür die zwei fehlenden Rechnungen zum Heizöl (siehe oben) notwendig.
Zu klären ist außerdem, weshalb die techem mit 4.263,04 m3 Gesamtverbrauch und 881,08 m3 zu Lasten unserer Mitglieder rechnet.
Sie legen keine weiteren Stromrechnungen vor. Lediglich die der Stadtwerke für2025 vom 30.01.2023 über 424,26 €. Diese Position bei den Betriebskosten der techem-Abrechnung ist daher korrekt. Damit allerdings nicht die zweite Position Betriebsstrom bei den Heizkosten mit 424,36 €. Auch wurden bislang keine Belege zur weiteren Position Stromkosten mit 1.093,96 € vorgelegt, sodass wir davon ausgehen, dass beide weiteren Stromkostenpositionen ersatzlos zu streichen sind.
Es fehlen auch Belege zur Position Abfall Garten mit weiteren 100,00 €. Diese Position wäre daher auch ersatzlos zu streichen.
Zu klären sind noch die restlichen Ölbelege sowie die Wasserverteilung. Die techem-Abrechnung schreibt, von der Hausverwaltung sei ein Verbrauch von 881,08 m3 mitgeteilt worden. Sie sollten mit der Hausverwaltung Rücksprache halten und die Verteilung der Wasserkosten klären.
Mit freundlichen Grüßen
Mieterverein Heidelberg