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Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit zeigen wir die Vertretung unseres Mitglieds, Herrn Thomas Weber, Rohrbacher Str. 4, 69115 Heidelberg, an.
Das Mietverhältnis ist beendet. Die Kaution in Höhe von 1.500,00 € wurde bislang nicht zurückgezahlt. Wir fordern die Abrechnung und Auszahlung des Kautionsguthabens.
Renovierungs- bzw. Reparaturkosten werden wegen § 548 BGB zurückgewiesen. Derartige Ansprüche verjähren innerhalb von 6 Monaten nach Mietende und Rückgabe. Eine Verrechnung mit der Kaution scheidet nach Eintritt der Verjährung aus.
Die Restkaution beläuft sich auf 1.445,26 €. Wir fordern die Zahlung bis längstens 20.06.2026 auf das Konto unseres Mitglieds.
Mit freundlichen Grüßen
Mieterverein Heidelberg
Warum dieser Entwurf?
Entwurf basiert auf Kautionsrückforderung (Text 21) und Verjährungseinwand § 548 BGB (Text 12). Fallmerkmale: Mietende, Kaution 1.500 €, Gegenforderungen zurückgewiesen.